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   BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01   

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https://dejure.org/2001,4400
BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,4400)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 1Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,4400)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 1Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,4400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Nachlassgläubiger; Beschwerdebefugnis; Ernennung eines Testamentsvollstreckers; Nachlassgericht

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2200 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1; BGB §§ 133, 2084, 2200 Abs. 1
    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01
    Es genügt, daß sich durch Auslegung, gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen läßt (BayObLG FamRZ 1988, 325 m.w.N.).

    Von maßgeblicher Bedeutung ist, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen, insbesondere ob noch Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu erfüllen sind (vgl. im einzelnen BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten ergibt sich aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLGZ 1998, 195 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01
    Die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker enthält nicht ohne weiteres das Ersuchen des Erblassers an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines weiteren Testamentsvollstreckers (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1569/1570).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01
    Dabei hat es auf die in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1961, 1717/1718) zu den Fällen des § 2198 BGB und des § 2202 BGB zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung verwiesen, wonach der Nachlaßgläubiger im Hinblick auf § 2213 Abs. 1 BGB und § 748 ZPO an der Klärung der Frage, ob die Testamentsvollstreckung zur Ausführung kommt und wer Testamentsvollstrecker ist, und damit an der Klärung der Frage, gegen welche Person als "Repräsentant" des Nachlasses er zur Zwangsvollstreckung in den Nachlaß sich einen Vollstreckungstitel verschaffen muß, nicht nur ein wirtschaftliches, sondern ein rechtliches Interesse habe.
  • KG, 27.04.1973 - 1 W 1123/72

    Wirksamkeit; Nachlaßgericht; Ernennung; Testamentsvollstrecker; Formlos;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01
    Die hier relevante Frage, ob ein Nachlaßgläubiger im Verfahren zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers (§ 2200 BGB) bei Ablehnung der Ernennung beschwerdeberechtigt ist, hat der Bundesgerichtshof allerdings nicht angesprochen; in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist sie bisher offen geblieben (vgl. KG OLGZ 1973, 385/386).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07

    Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben

    Erforderlich ist ein unmittelbarer, nachteiliger Eingriff in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht, ein bloßes rechtliches Interesse an der Abänderung der angegriffenen Verfügung reicht nicht aus (vgl. Bay ObLG FamRZ 2002, 641, 642).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Für die Begründung einer Beschwerdeberechtigung genügt jedoch nicht allein die tatsächliche formelle Beteiligung in dem Verfahren, erforderlich ist darüber hinaus, dass der Beteiligte rügt, durch die Entscheidung in einem eigenen Recht betroffen zu sein (OLG Hamm MittBayNot 2008, 390/391 mit Anmerkung Reimann; Staudinger/Reimann § 2200 Rn. 16, 21; offen gelassen in BayObLG FamRZ 2002, 641/642; a.A. Jansen/Briesemeister § 20 Rn. 23, Jansen/Müller-Lukoschek § 81 Rn. 5: jeder Beteiligte).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 3 Wx 266/03

    Zum Beschwerderecht des Nachlassgläubigers gegen die ablehnende Entscheidung des

    Erforderlich ist ein unmittelbarer, nachteiliger Eingriff in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht, ein bloßes rechtliches Interesse an der Abänderung der angegriffenen Verfügung reicht nicht aus (vgl. Bay ObLG FamRZ 2002, 641, 642).
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